Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, entzieht ihm nach dem Strafgesetzbuch (hier: § 69 StGB) das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist u. a. der Fall, wenn sich der Täter unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB), obwohl er weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Doch wann ist ein solcher Schaden „bedeutend“? Eine Frage, die jetzt das Landgericht (LG) Wiesbaden entscheiden musste. Das war geschehen Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, beim rückwärts Ausparken mit seinem PKW aus einer Parklücke mittig mit seinem Heck gegen das gegenüberliegende, ordnungsgemäß parkende Fahrzeug gestoßen zu sein und sich gleichwohl unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Durch die Kollision soll am beschädigten Fahrzeug ein Schaden von 7.993,66 Euro entstanden sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht (AG) Wiesbaden dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beschuldigten, der das AG nicht abgeholfen hat. So entschied das Landgericht Auch vor dem LG hatte der Beschuldigte keinen Erfolg. Die Rechtsprechung zum „bedeutenden“ Betrag des Schadens ist zwar uneinheitlich. Der Grenzwert liegt aber im Bereich zwischen 1.500 und 1.800 Euro. Abweichungen nach oben oder unten kommen vor. Das LG hat sich für 1.600 Euro entschieden. QUELLE — LG Wiesbaden, Urteil vom 19.5.2025, 5 Qs 27/25, Abruf-Nr. 249676 unter www.iww.de
RELIGIONSFREIHEIT – Keine Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer für Frauen muslimischen Glaubens
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kfz mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin bestätigt.
FAHRERFLUCHT – Relative Fahruntüchtigkeit und nicht erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Nimmt das Gericht eine relative Fahruntüchtigkeit an, müssen die Erwägungen zur sog. nicht erheblich verminderten Schuldfähigkeit dazu widerspruchsfrei sein. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
SCHADENERSATZ – Sachverständigenhonorar: Geringe Überhöhung von 120 Euro für Laien nicht erkennbar
Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine zu hohe Rechnung des Schadengutachters vorliegt, ist es jedenfalls für Laien nicht erkennbar, dass 734 Euro überhöht seien sollen, wenn der Versicherer selbst 614,01 Euro für richtig hält. So entschied es das Amtsgericht (AG) Münster.
TRICKBETRUG – Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugbrief nicht in jedem Fall für guten Glauben ausreichend
Legt beim Gebrauchtwagenkauf der Verkäufer den Fahrzeugbrief vor, kann sich der Käufer normalerweise darauf verlassen, dass er es auch tatsächlich mit dem Eigentümer und nicht mit einem Betrüger zu tun hat. Dieses Vertrauen kann aber erschüttert sein, wenn die Umstände des Verkaufs trotzdem Verdacht erregen müssen. Dann muss der Käufer im Betrugsfall das Fahrzeug dem wahren Eigentümer zurückgeben und bleibt auf dem gezahlten Kaufpreis als Schaden sitzen. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal (Pfalz) entschieden. Es hat die Klage eines Autokäufers abgewiesen, der auf einen Betrüger hereingefallen war.
SCHADENERSATZANSPRUCH – Auch für alte Kleinwagen gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung
Ist ein Fahrzeug mehr als fünf Jahre alt, stuft das Amtsgericht (AG) Aue-Bad Schlema die Nutzungsausfallentschädigung um eine und bei mehr als zehn Jahren um zwei Gruppen ab.
FÜHRERSCHEINENTZUG – Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat klargestellt: Die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit führt regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
VERKEHRSGEFÄHRDUNG – Mithaftung nach Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
Überholen darf nur, wer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Das ist beim Überholen einer Kolonne (hier hinter einem Traktor) oft nicht einfach. Wenn es in dieser Situation zum Unfall durch zwei ausscherende Fahrzeuge kommt, zahlen in der Regel beide Unfallbeteiligte, sagt das Landgericht (LG) Lübeck.
SCHADENERSATZ – Reparaturverzögerungen gehen zulasten des Schädigers
Auch Reparaturverzögerungen führen in Verkehrssachen oft zu Rechtsstreitigkeiten. In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht (AG) Wesel festgestellt: Das Risiko einer Verzögerung der Reparatur aufseiten der Werkstatt trägt der Schädiger.
PARKSITUATION – Schild fällt auf Auto: trotzdem kein Schadenersatz?
Ein mobiles Verkehrsschild kracht auf ein Auto. Wenn das Schild sicher aufgestellt war, gibt es keinen Schadenersatz, sagt das Landgericht (LG) Lübeck.