Im Notariat handelt es sich um die sogenannte vorsorgende Rechtspflege. Dies im Gegensatz zur rechtsanwaltlichen Tätigkeit - der Rechtsanwalt wird tätig, wenn es bereits zum Streit gekommen ist. Aufgabe des Notars ist es, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
So schreibt das Gesetz für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars vor, insbesondere wenn es sich um Rechtsgeschäfte von besonderer Tragweite und erheblichen Konsequenzen handelt. In all diesen Fällen steht der Notar den Parteien als unabhängiger Dienstleister zur Verfügung. Er klärt auf und berät, sorgt dafür, dass der Wille des Mandanten bestmöglichst in juristische Fachsprache übersetzt wird.
In diesem Sinne beraten und unterstützen wir Sie - vom Entwurf bis zur abschließenden Beurkundung - vor allem in folgenden Rechtsfeldern:
- Beurkundungen im Zusammenhang von Wohnungs- oder Grundstückskaufverträgen, insbesondere auch Grundschuldbestellungen (siehe unser Informationsblatt Abwicklung von Immobilienkaufverträgen)
- bei der Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen sowie bei Erbscheinsanträgen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- bei vorsorgenden Eheverträgen, aber auch Scheidungsfolgenvereinbarungen
- im Gesellschaftsrecht bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, aber auch im Vereinsrecht
Selbstverständlich zählen auch Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften zu unseren täglichen Aufgaben. Wir sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit für Sie eine Beurkundung abzuwickeln, insbesondere durch unsere Möglichkeit, sämtliche Unterlagen von Grundbuch, Handelsregister oder Vereinsregister zeitnah und teilweise elektronisch abzufordern.