Verstöße gegen das Gesetz bleiben nicht ohne Folgen. In Abhängigkeit von der Art des Verstoßes kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wird und ermittelt. Je nach Tatbestand und Schwere des Delikts drohen ernsthafte Konsequenzen, wie zum Beispiel eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Bei welchen Delikten die Staatsanwaltschaft tätig wird und welche Strafen drohen, ist vorrangig im Strafgesetzbuch definiert. Aufgrund der rechtlichen Komplexität und der teilweise hohen Strafmaße ist es ratsam, kein Risiko einzugehen und rechtzeitig Rat bei einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Gerade während des Ermittlungsverfahrens können noch entscheidende Weichen gestellt werden.

Anwendungsbereich

Es existiert ein breites Spektrum an Delikten, die die Einschaltung eines Fachanwalts erforderlich machen. Ebenso gibt es welche, bei denen ein Rechtsanwalt zwar nicht erforderlich, aber dennoch ratsam ist. Aufgabe des Rechtsbeistands ist es, seinen Mandanten zu schützen (z.B. als Strafverteidiger) und im Bestfall eine Bestrafung abzuwenden.

Schwere Delikte - Vertretung als Strafverteidiger

Im Falle sehr schwerer Delikte, wie Mord, Totschlag, Sexualstraftaten, Raub und Betrug, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Der Angeklagte hat sich dann vor Gericht zu verteidigen, sodass an der Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht kein Weg vorbeiführt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wird in den meisten Fällen eine Verurteilung anstreben und könnte womöglich die Höchststrafe fordern. Unser Fachanwalt für Strafrecht kann Sie vor Gericht als Strafverteidiger vertreten.

Kleinere Delikte - Beratung von unserem Rechtsanwalt

Bei kleineren Delikten, wie Beleidigung, Nachstellung oder Bedrohung, muss es nicht zwangsläufig zu einer Anklage und Wertung als Straftat kommen. Besonders mit Unterstützung durch einen Juristen ist es je nach Sachverhalt möglich, eine Einstellung zu erreichen oder wenigstens das Strafmaß erheblich zu mildern. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. Unser Fachanwalt prüft im Detail, welche Möglichkeiten für Sie als Mandant bestehen.

Unsere Kompetenzen im Strafrecht

Unabhängig davon, ob ein schweres Delikt vorliegt: Bei einer möglichen Wertung als Straftat sollten Sie kein Risiko eingehen. Je nach Fall drohen stattliche Geldbußen oder sogar Haftstrafen. Außerdem könnten Sie am Ende vorbestraft sein. Mit der rechtzeitigen Einschaltung eines fachkundigen Fachanwalts für Strafrecht lässt sich womöglich eine Anklage abwehren oder das Strafmaß verringern.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten bei strafrechtlichen Angelegenheiten. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen umfassende Hilfe und Beratung im Bereich Strafrecht:

  • Ermittlungsverfahren, U-Haft, Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Hauptverhandlung, Sachverständige, Zeugen und Glaubwürdigkeit
  • Rechtfertigung, Schuldfähigkeit, Strafzumessung und Bewährung
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Vermögensabschöpfung
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht u.a.)
  • Opferschutz, Nebenklage und Adhäsionsverfahren
  • Berufung und Revision