Wenn es um das Erben geht, werden oft emotionale Diskussionen geführt, die sich nicht selten zu Streitigkeiten entwickeln. Manchmal fangen die Erbstreitigkeiten zwischen Hinterbliebenen bereits vor der Testamentseröffnung an.
Es kann beispielsweise vorkommen, dass sich Hinterbliebene im Erbfall benachteiligt fühlen oder gar Personen in Erscheinung treten, die Ansprüche am Erbe geltend machen, obwohl sie der Familie bislang nicht bekannt waren.
In Deutschland ist das Erbrecht umfassend geregelt. Es gilt als komplex, weshalb es bei drohenden Streitigkeiten ratsam ist, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. So lässt sich die Rechtslage sicher klären und die Aussicht auf eine rasche Einigung erhöhen. Ebenso empfiehlt sich die anwaltliche Unterstützung beim Gang vor ein Nachlassgericht.
Anwendungsbereich und Sichtweise unserer Kanzlei
Nicht nur Hinterbliebene sind gut beraten, sich beim Thema Erbangelegenheiten vom Experten betreuen zu lassen. Dasselbe gilt für all diejenigen, die ihren Nachlass gewissenhaft regeln möchten. Die frühe Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt trägt dazu bei, Missverständnisse rund um die Erbschaft auszuräumen und somit klare Verhältnisse zu schaffen. Das Risiko im Hinblick auf einen späteren Streit rund um das hinterlassene Vermögen wird verringert.
Kompetente Rechtsberatung für Erblasser
Deutsches Recht sieht die Testierfreiheit vor, d.h. der Erblasser kann sein Vermögen testamentarisch vererben. Allerdings gilt es, beim Aufsetzen eines Testaments zahlreiche Regeln und Vorschriften (z.B. die im Erbrecht verankerte Erbfolge) zu berücksichtigen. Gerade wenn beim Vererben Sonderwünsche bestehen, wie beispielsweise die Reduzierung des Erbes ausgewählter Personen auf einen Pflichtteil, empfiehlt sich eine fachanwaltliche Beratung.
Unsere Kanzlei berät Sie bei der Testamentsgestaltung ganzheitlich, damit Sie Ihr Vermögen ganz nach Ihren Vorstellungen vererben, ohne mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erbrechts zu kollidieren. So können wir z.B. die Erbfolge im Detail prüfen, um anschließend ein rechtssicheres Testament aufzusetzen. Ebenso prüfen wir gerne steuerliche Aspekte, damit das Erbsteuerrecht den vorgesehenen Erben keine Schwierigkeiten bereitet.
Eine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Er gestattet es, ausgewählten Personen eine gesicherte Position in Form einer Anwartschaft zu verschaffen. Gerne prüft und erläutert unser Fachanwalt im Detail, ob es sich für Sie als Erblasser empfiehlt, einen Erbvertrag aufzusetzen.
Rechtsanwalt für Erben
Erben verfolgen das Ziel, ihre eigenen Interessen erfolgreich durchzusetzen. Ohne Rechtsbeistand können sich Erbstreitigkeiten über einen Zeitraum von vielen Jahre erstrecken und zugleich besteht das Risiko, dass einzelne Beteiligte "zu kurz" kommen. Die Betreuung durch einen Rechtsexperten hilft bei einem Erbfall dabei, genau dies zu vermeiden und Ziele somit schneller zu erreichen.
Sie haben Streit mit anderen Erben, weil Sie beispielsweise nicht im Testament erwähnt wurden, Ihnen jedoch ein Pflichtteil zusteht? Unser erfahrener Fachanwalt für Erbrecht in Lübeck prüft den Erbfall und informiert Sie anschließend über Ihre Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Pflichtteil bzw. ihren Anspruch am Nachlass rechtzeitig geltend machen. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, Ihre Ansprüche zu untermauern. Sollte es nicht gelingen, den Streit mit anderen Erben um Ansprüche und Pflichtteile außergerichtlich zu lösen, ist auch ein Gang vor das Gericht möglich.
Unsere Kompetenzen im Bereich Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen rund um die Themen Erbschaft und Testament suchen Sie am besten unsere Kanzlei in Lübeck auf. Unser Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen umfassende Hilfe und Beratung im Bereich Erbrecht:
- Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- Vermögensnachfolge
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Erbschaftssteuerrecht