Ein Patient verlangte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Patientenakte, um gegen sie Haftungsansprüche wegen Fehlern geltend zu machen, die ihr bei seiner zahnärztlichen Behandlung unterlaufen sein sollen. Die Zahnärztin forderte jedoch, dass er, wie nach deutschem Recht vorgesehen, die Kosten für die Zurverfügungstellung der Kopie der Patientenakte übernimmt. „Das geht nicht“, stellte nun der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) fest.
Bundessozialgericht – Gehunfähigkeit ist maßgeblich für die Nutzung von Behindertenparkplätzen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden: Für die Zuerkennung des Merkzeichens „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (aG) und damit für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind). Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.
TIERHALTERHAFTUNG – Gebissen, weil sie Hund und Katze trennen wollte …
Der Halter eines Tieres haftet nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen. Die Tierhalterhaftung erfasst vielmehr auch Fälle, in denen ein Mensch sich aufgrund der vom Tier herbeigeführten Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat den Halter eines Hundes verurteilt, Schmerzensgeld zu zahlen, da dieser den Kater der Klägerin angegriffen hatte. Beim Versuch, die Tiere zu trennen, stürzte die Klägerin.
Schuldrechtliches Wegerecht ist nicht kündbar
Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründeten Wegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarn nicht aufgehoben werden darf. So sieht es das Landgericht (LG) Aachen.
Haftung für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild
In jüngster Zeit häufen sich stürmische Wetterlagen, bei denen auch Schäden an geparkten Autos entstehen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landgericht (LG) Köln. Ein Anwohner in Köln hatte von der Stadt Schadenersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gerissen worden war. Das LG wies seinen Anspruch ab.
Zustimmung des Ehegatten zu Grundstücksgeschäft
Ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte hatte sich im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts verpflichtet, bei der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer zulasten des Kaufgegenstands mitzuwirken. In solchen Fällen kann die Zustimmung des anderen Ehegatten zum Vertrag auch die vom Erwerber unter Ausnutzung einer Belastungsvollmacht im Namen des Veräußerers erklärte Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld erfassen. Das hat jetzt das Kammergericht (KG) Berlin entschieden.
Mietzahlungspflicht bei Absage einer Hochzeitsfeier
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume die Miete vollständig zahlen mussten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
Unfall beim Überholvorgang mit einem Fahrrad
Fast 44 Prozent der Deutschen benutzen regelmäßig ihr Fahrrad. Bei den Oldenburgern sind es sogar fast 80 Prozent. Dabei kommt es manchmal auch zu Gefahrensituationen und Unfällen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt in einem solchen Fall ein Urteil gefällt.
Stornierung von Hotelzimmern: hälftige Kostenteilung
Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden.
Im Stadion gestolpert? Schadenersatz möglich!
Wer einen Verkaufsstand betreibt, muss zum einen dafür sorgen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden. Zum anderen muss er verhindern, dass Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abdeckmatten) keine neuen Stolperfallen begründen, weil diese im Randbereich wellig sind bzw. vom Boden abstehen und von in dichtem Gedränge aus den aus einem großen Fußballstadion strömenden Zuschauern kaum wahrzunehmen sind. Hierauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt hingewiesen.