Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.
Gebrauchtwagen: Autohaus muss auf Einsatz als Mietwagen hinweisen
Wurde ein Gebrauchtwagen zuvor als Mietwagen genutzt, muss das Autohaus in seiner Werbung darauf hinweisen.
Wer eine provisorische Mangelbeseitigung ablehnt, kann sein Minderungsrecht verlieren
Lehnt der Mieter eine vom Vermieter angebotene provisorische Zwischenlösung zur Beseitigung eines von ihm angezeigten Mangels ab, kann er das Recht zur Mietminderung ab dem Zeitpunkt verlieren, ab dem die provisorische Zwischenlösung voraussichtlich abgeschlossen worden wäre.
Eine Morgengabe ist nach deutschem Recht nicht einklagbar
Das Versprechen einer Pilgerreise nach Mekka im Rahmen einer islamischen Hochzeitszeremonie ist ein Braut- bzw. Morgengabeversprechen. Es ist gerichtlich nicht einklagbar, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist und die Vereinbarung nicht von einem ausländischen Hintergrund geprägt wird. Selbst wenn deutsches Recht anzuwenden wäre, müsste das Versprechen notariell beurkundet werden.
Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage
Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden.
Was gilt, wenn die Geschädigte schon vor dem Unfall nicht selbst fahren konnte?
Der schadenrechtliche Anspruch auf den Mietwagen setzt voraus, dass der Geschädigte in der Lage ist, den Mietwagen zu nutzen. Aber zweifellos gibt es davon Ausnahmen. Dazu erreichte uns folgende Frage:
Händler muss deutlich aufzeigen, wer Verkäufer des Fahrzeugs sein soll
Wenn man von einem Privatmann einen Gebrauchtwagen kauft, kann die sogenannte „Gewährleistungshaftung“ für Mängel vertraglich ausgeschlossen werden. Kauft man einen Gebrauchtwagen von einem Händler, geht das dagegen nicht. Manchmal ist aber auch nicht ganz klar, wer der Vertragspartner ist. Dann muss der Händler deutlich offenlegen, ob er das Fahrzeug im eigenen Namen oder im Kundenauftrag verkauft.
Miteigentümer darf Gemeinschaftsflächen nicht mit Kamera überwachen
Bereits die bloße Möglichkeit, von einer Überwachungskamera seines Nachbarn gefilmt zu werden, kann schon unzumutbar sein.
Wer Beseitigung der Mängel verweigert, darf nicht mehr mindern
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von diesem beauftragte Handwerker zu dulden, hat das weitreichende Folgen.