Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125
cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Der Bundesrat hat einem
entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt.Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer
Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung,
in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen
Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.
Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung an einige Änderungen am Rechtstext der Verordnung,
die überwiegend redaktioneller Natur sind. Setzt die Bundesregierung die Korrekturen
um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll am Tag darauf in
Kraft treten.

QUELLE: Plenarsitzung des Bundesrats am 20.12.2019

Kategorie(n)

Verkehrsrecht

 

Schlagwörter

Führerschein Leichtkrafträder