Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen
kommt: Der Bundesrat hat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag
am 7. November verabschiedet hatte. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn
in Kraft treten.Unterhaltspflicht erst ab 100 000 EUR Jahreseinkommen
Sozialhilfeträger dürfen künftig erst auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern
zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 EUR übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch
für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe
wird damit eingeschränkt.
Vermutungsregel zur Bürokratieentlastung
Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein
Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies
soll Bürger und Verwaltung entlasten.
Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere
Bisherige Rechtslage: Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, werden
in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die
jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt – so wie
sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.
Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Profitieren werden auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch
auf Eingliederungshilfe haben. Das gilt zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den
Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten
sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre
Berufsbildung antreten zu können.
Kostenfolgen darlegen
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten
und Folgekosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, auf einer realistischen
Datengrundlage darzulegen. Eine Vertreterin der Bundesregierung hatte im Plenum
bereits durch eine Protokollerklärung angekündigt, sich dazu mit den Ländern ins Benehmen
zu setzen.

QUELLE: Bundesrat

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Verbraucherrecht

 

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