Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert er dabei mit einem überholenden Pkw, haftet er voll. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt.
Motorradfahrer muss keine Schutzkleidung tragen
Trägt ein Motorradfahrer außer dem Motorradhelm keine Schutzkleidung, etwa Motorradjacke, -hose und -handschuhe, ist ihm dies nicht als Verschulden gegen sich selbst anzulasten. Das gilt auch, wenn dies Auswirkungen bei einem Personenschaden hat.
Klassiker: Crash mit der geöffneten Autotür
Wer kennt die folgende Situation nicht: Ein Autofahrer will aussteigen und öffnet die Autotür. In diesem Moment fährt ein anderes Fahrzeug vorbei. Wenn es schlecht läuft, stößt der Vorbeifahrende mit der sich öffnenden Tür zusammen. Das Amtsgericht (AG) Frankenthal hat in einem solchen Fall über die Haftungsquoten entschieden. Das Ergebnis mag manchen überraschen.
Rabatt für „Menschen mit Behinderung“ ist bei Entschädigung anzurechnen
Erhält der Geschädigte beim Kauf eines Fahrzeugs einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent, den der Fahrzeug-Hersteller „Menschen mit Behinderung“ ohne Verhandlungen gewährt, ist dieser Rabatt auf die Neuwertentschädigung anzurechnen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
1,1-Promille-Grenze gilt nicht für „Pedelecs“
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz bereits von einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille an unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, ist daher auf solche „Pedelecs“ nicht anzuwenden.
Am Unfallort repariert und danach nach Hause transportiert
Ereignet sich der Unfall im Haftpflichtfall fernab des Heimatorts, und wird das Fahrzeug in einer Werkstatt am Unfallort repariert, kann der Geschädigte das Fahrzeug danach an den Heimatort transportieren lassen. Die Kosten dafür muss der Schädiger erstatten.
Kein Neu-für-alt-Abzug bei einem Kindersitz
Kann aus dem Schadenbild am Fahrzeug der Schluss gezogen werden, dass auf den Kindersitz erhebliche Kräfte eingewirkt haben, kann der Geschädigte einen neuen Kindersitz beanspruchen.
Geschwindigkeit muss bei Gegenverkehr und Dunkelheit angepasst werden
Autofahrer müssen bei Dunkelheit und erkennbarem Gegenverkehr auf schmalen Straßen auf halbe Sicht fahren.
Rechtsmangel aufgrund Eintragung eines Fahrzeugs im SIS
Ist das Fahrzeug bei Gefahrübergang in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen, ist dies ein Rechtsmangel. Hierfür muss der Verkäufer grundsätzlich haften.
Keine Mithaftung des überholenden Motorradfahrers, wenn Auto plötzlich ausschert
Überholt ein Motorradfahrer einen Rückstau, kann ihm bei einem Zusammenstoß mit einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug kein Mitverschulden angerechnet werden.