Biegt ein Vorausfahrender nach links ab, ohne zu blinken, und kollidiert er dabei mit einem
überholenden Pkw, haftet er voll. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München klargestellt.

Für das OLG stand folgender Sachverhalt fest: Die Fahrerin des den Unfall verursachenden Pkw
fuhr auf einer 5,4 Meter breiten Fahrbahn rechtsorientiert und ohne den Fahrtrichtungsanzeiger
zu setzen plötzlich unter Verletzung der zweiten Rückschaupflicht nach links, um in ein Grundstück
abzubiegen. Sie hatte daher die höchste Sorgfaltspflicht zu erfüllen, die die Straßenverkehrsordnung
(StVO) kennt. Der überholende und deutlich schnellere Pkw wäre bei Wahrnehmung
der Rückschaupflicht jederzeit erkennbar gewesen.
Die Fahrerin räumte selbst ein, zunächst den hinter ihr befindlichen Pkw gesehen zu haben,
kurz vor dem Abbiegevorgang aber nicht mehr darauf geachtet zu haben. Soweit sie angab, ca.
drei Meter vor dem Abbiegen geblinkt zu haben, wäre das nicht rechtzeitig gewesen. Denn der
hinter ihr befindliche Fahrer hätte sich hierauf nicht mehr einstellen können. Für ihn war der
Unfall daher unvermeidbar.

QUELLE: OLG München, Urteil vom 22.7.2020, 10 U 601/20, Abruf-Nr. 218365 unter www.iww.de

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