Hat der Arbeitnehmer bei Einstellung dem Arbeitgeber gegenüber mitgeteilt, dass eine Schwerbehinderung besteht, hat er die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, den Arbeitgeber zu informieren, wenn sich der Grad der Behinderung so ändert, dass der Status als schwerbehinderter Mensch entfällt. Das machte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen deutlich. Es ist nach Ansicht der Richter daher ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers, wenn er sich in einem Antrag auf Teilnahme an der Telearbeit und bei Gesprächen über eine mögliche Versetzung auf den Status als schwerbehinderter Mensch bezieht, obgleich er weiß, dass dies nicht (mehr) zutrifft. QUELLE: LAG Hessen, Urteil vom 8.8.2018, 13 Sa 1237/17, Abruf-Nr. 205354 unter www.iww.de.
Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis.
Zeit zum An- und Ausziehen vorgeschriebener besonders auffälliger Dienstkleidung muss bezahlt werden
Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet und legt der Arbeitnehmer diese Dienstkleidung im Betrieb an und ab, muss der Arbeitgeber die hierfür erforderliche Zeit einschließlich der Wegezeit grundsätzlich als Arbeitslohn bezahlen.
Kündigung wegen weitergeleiteter Dienstmails an den eigenen Privat-Account
Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail- Account weiter, weil er damit seine künftige Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten will, verletzt er damit seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht. Er kann deshalb fristlos gekündigt werden.
Beleidigung eines Kollegen kann zur fristlosen Kündigung
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen derartig, dass dieser nach Form und Inhalt erheblich in seiner Ehre verletzt wird, verstößt er damit erheblich gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dies kann an sich eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.
Arbeitgeber darf bei Plusstunden Freizeitausgleich anordnen
Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen kann, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt.
Grundsätzlich besteht im Kleinbetrieb kein Wiedereinstellungsanspruch
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen.
Bei einer Schlechtleistung kommt es auf den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern an
Wie viele Fehler sind erlaubt? Bei dieser Frage muss die Leistung eines Einzelnen in Relation zu der aller vergleichbaren Arbeitnehmer beurteilt werden.
Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erheblich verlängert, kann darin auch eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.
Hunde dürfen mit an den Arbeitsplatz gebracht werden – wenn es auch die Kollegen dürfen
Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht ungleich behandeln.