Verletzt ein Arbeitnehmer einen Kollegen während der Arbeit, kann der Verletzte kein Schmerzensgeld verlangen. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch eine Ausnahme.
So muss die Unterschrift beim Arbeitszeugnis aussehen
Wird ein Arbeitszeugnis erteilt, muss die gesetzliche Schriftform eingehalten werden. Die Unterschrift muss in der Weise erfolgen, wie der Unterzeichner auch sonst wichtige betriebliche Dokumente unterzeichnet.
Ein Bonus kann bei Gericht voll überprüft werden
Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines onusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, kann das Gericht dies voll überprüfen. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie unverbindlich. Das Gericht setzt die Bonushöhe dann auf Grundlage der Parteivorträge fest.
Im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis ist ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich
Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat.
Gleichbehandlung bei der Betriebsrente
Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, dürfen nur dann vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten.
Dauerstreit Kopftuch: Abgelehnte Bewerberin wird nicht entschädigt
Wird in einem Landesgesetz das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke den Lehrkräften in öffentlichen Schulen generell untersagt, verstößt dies nicht gegen § 7 AGG bzw. das Grundrecht der Religionsfreiheit.
Beweislast bei außerordentlicher Kündigung: Spesenbetrug muss nachgewiesen werden
Bei einer Kündigung wegen Spesenbetrugs steht der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Vor allem muss er sich die bisherige Praxis vorhalten lassen.
Arbeitszeit: Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit, wenn Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist
Umkleidezeit kann zur Arbeitszeit zählen, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist.
Elternzeit kann nicht per Telefax verlangt werden
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Dabei müssen aber bestimmte Schriftformerfordernisse eingehalten werden. So kann die Elternzeit nicht per Telefax verlangt werden.
Verstoß gegen Handyverbot ist kein zwingender Grund für eine Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt.