Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail-
Account weiter, weil er damit seine künftige Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten
will, verletzt er damit seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht. Er kann deshalb fristlos
gekündigt werden.
Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall eines Arbeitnehmers
hin, der sich gegen seine fristlose Kündigung zur Wehr gesetzt hatte. Die Richter machten
deutlich, dass die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers unmittelbar gefährdet seien, wenn der
Arbeitnehmer in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an seinen
privaten E-Mail Account leiten würde. Dieses gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der
Arbeitnehmer gerade in Vertragsverhandlungen mit einem Konkurrenten des Arbeitgebers
stand.
QUELLE: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.5.2017, 7 Sa 38/17, Abruf-Nr. 198704 unter www.iww.de.
Kategorie(n)
Arbeitsrecht