arbeitsrecht

Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail-

Account weiter, weil er damit seine künftige Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten

will, verletzt er damit seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht. Er kann deshalb fristlos

gekündigt werden.

Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall eines Arbeitnehmers

hin, der sich gegen seine fristlose Kündigung zur Wehr gesetzt hatte. Die Richter machten

deutlich, dass die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers unmittelbar gefährdet seien, wenn der

Arbeitnehmer in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an seinen

privaten E-Mail Account leiten würde. Dieses gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der

Arbeitnehmer gerade in Vertragsverhandlungen mit einem Konkurrenten des Arbeitgebers

stand.

QUELLE: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.5.2017, 7 Sa 38/17, Abruf-Nr. 198704 unter www.iww.de.

Kategorie(n)

Arbeitsrecht

 

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Kündigungsrecht