Der Schädiger kann vom Geschädigten nicht verlangen, dass dieser das Fahrzeug nach der Karosseriereparatur selbst zur Lackiererei fährt, um die Verbringungskosten zu ersparen. Eine solche Mithilfe bei der Reparatur ist dem Geschädigten nicht zumutbar.
Neufahrzeug schon vor Unfall bestellt – 148 Tage Nutzungsausfall
Wenn der Geschädigte eines Haftpflichtschadens bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hat, dessen Lieferung in absehbarer Zeit in Aussicht gestellt ist, muss er nicht auf eigenes Risiko ein Interimsfahrzeug anschaffen.
Straßenrondell: Haftungsquote bei Verstoß gegen „rechts vor links“
Ein Radfahrer, der eine in Form eines Rondells ausgestaltete Straßenkreuzung überquert, bei der die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, verletzt die Vorfahrt eines von rechts in das Rondell einfahrenden Kraftfahrzeugs, wenn nicht sichergestellt ist, dass er das Rondell vor dem Kraftfahrzeug räumen kann. Wird er vom Fahrer des Kraftfahrzeugs übersehen, kann diesen ein Mitverschulden an dem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge treffen.
Bei einem Unfall im Parkhaus kann auch der Vorfahrtsberechtigte mithaften
Ein Nutzer muss beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrtsberechtigte mit 50 Prozent haftet.
REPARATURKOSTEN: Kosten für die Probefahrt sind erstattungspflichtig
Berechnet die Werkstatt in Übereinstimmung mit dem Schadengutachten eine Probefahrt nach der Reparatur, so sind diese Kosten vom Schädiger zu erstatten.
AUSLÄNDISCHER FÜHRERSCHEIN: Wer einen anderen sein Fahrzeug fahren lässt, muss erst dessen Führerschein prüfen
Wer es fahrlässig anordnet oder zulässt, dass ein anderer ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar.
Reparatursatz für Scheinwerfer ist nicht ausreichend
Dem Geschädigten steht beim Haftpflichtschaden ein kompletter Scheinwerfer als Ersatz zu, wenn eine Aufhängungslasche abgerissen ist. Die Reparaturlaschen stellen zwar die Funktionsfähigkeit wieder her, aber nicht den vorherigen Zustand.
Lkw-Maut gilt künftig auf allen Bundesstraßen
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden EUR generieren.
Bei hartnäckigem Falschparken kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch schon bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden.
Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden
Hat der Geschädigte den eintrittspflichtigen Versicherer darauf aufmerksam gemacht, dass er den Schaden nicht aus eigenen Mitteln vorfinanzieren kann, muss er weder seine Vollkasko in Anspruch nehmen noch einen Kredit aufnehmen, um eine längere Ausfallzeit zu vermeiden.