Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden ist eine typische tierische Verhaltensweise. Daher haftet der Hundehalter, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ ein Schaden entsteht.
Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.
Keine Schadenersatzansprüche bei ungeklärter Schuldfrage
Stoßen zwei Radfahrer zusammen, sind gegenseitige Schadenersatzansprüche unbegründet, wenn sich nicht aufklären lässt, wer von beiden den Unfall verursacht hat.
Reifenhändler darf Reifen stehend im Kofferraum verladen
Der Wechsel von Winter- zu Sommerreifen läuft beim Reifenhändler meist unkompliziert ab. Manchmal kann es aber auch zu Problemen kommen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden.
Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden
Eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radwegs entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 ihres Schadens selbst zu tragen haben. Dass sie keinen Schutzhelm getragen hat, erhöht – bei dem Unfallereignis aus dem Jahre 2013 – ihren Eigenhaftungsanteil nicht.
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Kollegen
Verletzt ein Arbeitnehmer einen Kollegen während der Arbeit, kann der Verletzte kein Schmerzensgeld verlangen. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch eine Ausnahme.
Haftungsrecht: Wer falsch am Duplex-Stellplatz parkt, muss seinen Schaden selber tragen
Wer seinen PKW auf einem Duplex Stellplatz falsch abstellt, sodass beim Hebe- bzw. Senkvorgang der PKW beschädigt wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen.