Bei einem Geschwindigkeitsverstoß kann ein Augenblicksversagen angenommen werden, wenn ein Tempo-30-Schild im nahen örtlichen Zusammenhang mit dem Ortsschild aufgestellt war.
Gurtpflicht gilt nicht bei Schrittgeschwindigkeit
Ein Fahrzeugführer darf auch in einem Kreisverkehr unangeschnallt fahren, wenn er Schrittgeschwindigkeit fährt. Dabei ist ohne Belang, dass er sich zur Tatzeit im fließenden Verkehr befand und an der Tatörtlichkeit üblicherweise schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
Das müssen Sie beim Auffahren auf die Autobahn beachten
Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn oder auf eine Kraftfahrstraße plötzlich der Beschleunigungsstreifen „ausgeht“? „Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln“, betont Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: „Bei Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Das greift nur, wenn zwei oder mehrere Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden.“ Das Befahren des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist grundsätzlich verboten.
Im Gutachten hinterlegte „Prüfpositionen“ sind zu erstatten
Sieht das Schadengutachten „Lenkung prüfen“ vor und berechnet die Werkstatt dafür einen angemessenen Betrag, muss der eintrittspflichtige Versicherer diesen Betrag erstatten.
Defekter Tachometer kann Fahrverbot verhindern
Ein defekter Tachometer kann den Handlungsunwert eines Geschwindigkeitsverstoßes herabsetzen. Als Folge entfällt der Vorwurf eines groben Pflichtenverstoßes. Dann darf kein Fahrverbot verhängt werden.
Absehen vom Fahrverbot wegen des „Mitverschulden“ eines anderen
Bei einem Abstandsverstoß kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn der Verstoß durch das Verhalten eines anderen Autofahrers erheblich mitverursacht wurde.
Verkehrsunfall: Geschädigter darf immer Anwalt einschalten
Anwaltliche Unterstützung bei der Schadenregulierung in Anspruch zu nehmen ist erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB. Denn auch wenn der Geschädigte geschäftlich gewandt ist und die Haftungslage keinen Zweifeln unterliegt, ist stets mit Einwendungen des Versicherers zu den Schadenpositionen zu rechnen.
Neuwagen wegen angeblicher Datenspeicherung nicht abgenommen
Wem gehören die Fahrzeugdaten? Dem Hersteller, dem Händler oder dem Eigentümer/Nutzer? Und was kann der Erwerber unternehmen, damit er nicht ausgespäht wird? Mit diesen ebenso neuartigen wie spannenden Fragen hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall beschäftigt, in dem der Käufer eines Neufahrzeugs die Abnahme verweigert hat und nun 15 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung zahlen muss.
Schwerhörigkeit ist allein kein Grund um die Fahrerlaubnis zu entziehen
Sogar Gehörlosigkeit ist kein Mangel, der generell und allein fahruntauglich macht.
Bei Unfall durch Öffnen der Beifahrertür muss Kfz-Versicherung zahlen
Öffnet der Beifahrer beim Aussteigen die Beifahrertür unvorsichtig und verursacht dadurch einen Unfall, muss der Kfz-Versicherer den Schaden ersetzen. Die Privathaftpflicht des Beifahrers tritt dagegen nicht für den Schaden ein.