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Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung
der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden, um den Mindestschutz
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern.

In die Mindestlohnfindung fließen Daten von tariflichen Stundenverdiensten ohne Sonderzahlungen
aus dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts ein. Die Kommission hat darauf
Wert gelegt, Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise tragfähig zu gestalten.
Der gesetzliche Mindestlohn soll demnach wie folgt steigen:
„„zum 1.1.2021 auf 9,50 EUR
„„zum 1.7.2021 auf 9,60 EUR
„„zum 1.1.2022 auf 9,82 EUR
„„zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR
Beachten Sie | Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen.

QUELLE: Mindestlohnkommission, Dritter Beschluss vom 30.6.2020, abrufbar unter www.iww.de/s3976.

Kategorie(n)

Arbeitsrecht

 

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Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mindestlohn