Die Probefahrt nach der Unfallreparatur muss keine kostenfreie Serviceleistung der Werkstatt sein. Der Aufwand, der in einem erheblichen Zeitaufwand besteht, ist nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Stade wie jeder andere für die Reparatur erforderliche Arbeitsschritt auch gesondert zu vergüten. Er ist vom Schädiger bzw. dem dahinterstehenden Versicherer zu erstatten.
Fiktive Umrüstungskosten bei Beschädigung eines Taxis
Worauf zu achten ist, wenn der Verkehrsunfallschaden an einem Taxi fiktiv abgerechnet werden soll, hat nun der BGH entschieden.
Reparatursatz für Scheinwerfer ist nicht ausreichend
Dem Geschädigten steht beim Haftpflichtschaden ein kompletter Scheinwerfer als Ersatz zu, wenn eine Aufhängungslasche abgerissen ist. Die Reparaturlaschen stellen zwar die Funktionsfähigkeit wieder her, aber nicht den vorherigen Zustand.