Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Anforderungen an die Sorgerechtsentscheidungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern präzisiert.
Sorgerecht: Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Bei nicht verheirateten Eltern ist die gemeinsame Sorge anzuordnen, wenn keine Argumente vorliegen, dass das Kindeswohl hierdurch beeinträchtig wird.