Wer einen Verkehrsunfall hat, sollte dies seiner Vollkaskoversicherung lieber gleich anzeigen. Erfolgt die Schadensanzeige nämlich erst, wenn die in den Versicherungsbedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist, geht der Versicherungsnehmer unter Umständen leer aus.
Wer einen Kaskoschaden zu spät meldet, kann am Ende leer ausgehen
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich dem Vollkaskoversicherer zu melden. Meldet er ihn erst nach ca. sechs Monaten, kann der Versicherer leistungsfrei sein.