Wer es fahrlässig anordnet oder zulässt, dass ein anderer ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar.
Reparatursatz für Scheinwerfer ist nicht ausreichend
Dem Geschädigten steht beim Haftpflichtschaden ein kompletter Scheinwerfer als Ersatz zu, wenn eine Aufhängungslasche abgerissen ist. Die Reparaturlaschen stellen zwar die Funktionsfähigkeit wieder her, aber nicht den vorherigen Zustand.
Lkw-Maut gilt künftig auf allen Bundesstraßen
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden EUR generieren.
Bei hartnäckigem Falschparken kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch schon bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden.
Bei fehlenden Eigenmitteln muss nicht auf Vollkasko oder Kredit zurückgegriffen werden
Hat der Geschädigte den eintrittspflichtigen Versicherer darauf aufmerksam gemacht, dass er den Schaden nicht aus eigenen Mitteln vorfinanzieren kann, muss er weder seine Vollkasko in Anspruch nehmen noch einen Kredit aufnehmen, um eine längere Ausfallzeit zu vermeiden.
Kosten für einen Reparaturablaufplan sind erstattungsfähig
Verlangt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Vorlage eines Reparaturablaufplans, darf die Werkstatt für die Erstellung dieses Dokuments einen Betrag berechnen.
SACHVERSTÄNDIGENHONORAR Stellungnahme des Sachverständigen nach Einwendungen ist erstattungsfähig
Erhebt der gegnerische Haftpflichtversicherer gegen einzelne Schadenpositionen im Schadengutachten, das ihm für die Regulierung des Fahrzeugschadens vorgelegt wurde, Einwendungen, darf der Geschädigte den Schadengutachter um eine nochmalige Stellungnahme bitten. Die Kosten dafür, im Urteilsfall 145,78 EUR, muss der Versicherer erstatten.
Mobile Halteverbotsschilder: Nach 48 Stunden darf abgeschleppt werden
Werden mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, genügt regelmäßig eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs, um den Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten der Abschleppmaßnahme belasten zu können.
Glühwein und Autoschlüssel
Jeder Autofahrer weiß es: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird es kritisch – Bußgeld, Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis sind fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Wie aber ist es, wenn der Grenzwert nur ein klitzekleines bisschen überschritten ist? Kann man darauf hoffen, dass das Gericht dann ein Auge zudrückt nach dem Motto: Fast nüchtern ist so gut wie ganz nüchtern?
Wenn Ampel von Grün auf Gelb umspringt, muss vor der Ampel angehalten werden
Ein Fahrer verstößt gegen die Haltepflicht beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb, wenn er mit seinem Kfz in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit normalem Bremsen zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können.