Die Berücksichtigung der Versorgung eines im Haushalt des Geschädigten lebenden Haustiers
bei der Bemessung des Haushaltsführungsschadens kommt grundsätzlich in Betracht.
Zu diesem Thema gibt es nun zwei aktuelle Entscheidungen von Oberlandesgerichten (OLG).

Das sagt das Oberlandesgericht Koblenz
Das OLG verlangt vom Geschädigten, dass er hierfür seine konkreten und individuellen Lebensund
Wohnverhältnisse darlegt, wie die Größe des Hauses, die Ausstattung des Hauses, die Zahl
der zu versorgenden Personen und eine eventuelle Berufstätigkeit. Weiter muss er den genauen
Umfang der Haushaltstätigkeit vor dem Unfall darlegen. Im Klartext: Was wurde täglich
erledigt, was nur wöchentlich, was eventuell monatlich. Dem muss er den Umfang der (noch
möglichen) Haushaltstätigkeiten nach dem Unfall gegenüberstellen. Er muss also die Frage
beantworten: Was ist noch möglich? Im Zweifel muss er diese Tatsachen beweisen.
Bei der Versorgung von Tieren hat das OLG sehr strenge Maßstäbe angelegt. Fische und Hasen
seien als Liebhaberei nicht zu berücksichtigen. Bei einem untergebrachten Pferd seien allenfalls
die Pensionskosten als selbstständiger materieller Schaden zu berücksichtigen. Das Ausführen
eines Hundes sei regelmäßig möglich und zu kompensieren.
Das sagt das Oberlandesgericht Celle
Dass man das anders sehen kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Celle zu einem ähnlichen
Sachverhalt. Das OLG: Der Zeitaufwand für die Versorgung eines Haustieres ist grundsätzlich
erstattungsfähig. Es erscheint aber angebracht, nicht den gesamten hierfür erforderlichen Aufwand
zu berücksichtigen, sondern einen Abschlag vorzunehmen für die allgemeine Lebensfreude,
die mit der Haltung von Haustieren einhergeht. Das OLG hat daher den Aufwand nach
Stunden geschätzt, einen Abschlag vorgenommen und am Ende vier Stunden wöchentlich mit
einem Stundensatz von 8 EUR berücksichtigt.

QUE LLE:  OLG Koblenz, Urteil vom 1.3.2021, 12 U 1297/20, Abruf-Nr. 222972 unter www.iww.de; OLG Celle, Urteil vom 16.12.2020,
14 U 108/20, Abruf-Nr. 220996 unter www.iww.de

Kategorie(n)

Verbraucherrecht

 

Schlagwörter

Haushaltsführungsschaden Tiere