Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen
Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den
Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt
und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.In Deutschland wird fleißig geheiratet, aber auch wieder geschieden: Nach Angaben des Statistischen
Bundesamts wurden im Jahr 2018 insgesamt 148.066 Ehen geschieden. Setzt man diese
Zahl ins Verhältnis zu den Eheschließungen, geht durchschnittlich jede dritte Ehe in die Brüche.
Wenn die Scheidung ansteht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert und es wird teuer und kompliziert,
oder?
Eine Scheidung ist nie einfach…
Eine Scheidung stellt das Leben der Betroffenen häufig völlig auf den Kopf: Sie müssen nicht
nur ihren Alltag in neue Bahnen lenken, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen
der Ehezeit klären. Im Rahmen einer Scheidung sind viele Einzelthemen zu regeln
und die Noch-Eheleute müssen sich mit Begriffen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
und Unterhaltsansprüchen beschäftigen. Und das fällt den Betroffenen in einer Situation,
in der ihre Gefühle verletzt worden sind und die Enttäuschung über das Scheitern der Partnerschaft
groß ist, häufig nicht leicht.
…aber mit einem Ehevertrag zumindest etwas leichter
Mit einem Ehevertrag schaffen sich die Eheleute Regeln für den Ernstfall. Gerade Frischverliebte
sprechen ungerne über einen Ehevertrag. Dabei kann die Diskussion über seinen Inhalt
Charaktertest und erste Bestandsprobe für die Ehe sein. In bestimmten Konstellationen, wenn
etwa ein Ehegatte über ein großes Vermögen verfügt oder Beamter oder Unternehmer ist, ist
ein Ehevertrag fast schon zwingend, wenn man Enttäuschungen bei der Scheidung vermeiden
will. Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sei es vor der Eheschließung oder
während der Ehe oder auch, wenn sich die Ehegatten von der Vorstellung, gemeinsam alt zu
werden, schon verabschiedet haben.
Für den Ehevertrag zum Notar gehen
So bunt, wie das Leben ist, so individuell ist auch ein Ehevertrag. Und damit er wirksam ist,
muss ein Ehevertrag vom Notar beurkundet werden. Vor der Beurkundung spricht der Notar die
Möglichkeiten und die rechtlichen Folgen eines Ehevertrags umfassend mit den Eheleuten
durch und erstellt anschließend gemeinsam mit ihnen die rechtswirksame Urkunde, um auch
für den Fall einer Scheidung beruhigt in die Zukunft blicken zu können.
Da der Notar neutral ist und nicht einseitig beraten darf, empfiehlt es sich, alle Punkte im
Vorfeld mit dem eigenen Rechtsanwalt durchzusprechen. Ist dann mit dem Ehepartner eine
Einigung erzielt worden, kann diese dann beurkundet werden.
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QUELLE: Hamburger Notarkammer

Kategorie(n)

Familienrecht

 

Schlagwörter

Ehescheidung; Ehevertrag