Zum 1.1.21 ist die Düsseldorfer Tabelle geändert worden. Die meisten Oberlandesgerichte
haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien angepasst. Die folgende Übersicht zeigt, wo Sie
diese abrufen können:

▪ KG Berlin: www.iww.de/s380
▪ OLG Brandenburg: www.iww.de/s381MONATSRUNDSCHREIBEN 03-2021
Familien- und Erbrecht
REVISIONSURTEIL
Werbung für Schwangerschaftsabbruch:
Verurteilung rechtskräftig
| Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat die Revision einer Ärztin verworfen, die auf
ihrer Website nicht nur darüber informiert hatte, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt würden, sondern auch ausführliche Informationen über das „Wie“ veröffentlicht hatte.
Damit könne sie sich nicht auf eine an sich mögliche Ausnahme von der Strafbarkeit
berufen. |
Die Angeklagte betreibt in Gießen eine Arztpraxis. Sie führt dort Schwangerschaftsabbrüche
durch. Über ihre Tätigkeit informiert sie auf ihrer Website. Im November 2017 ist sie vom Amtsgericht (AG) Gießen wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft zu einer Geldstrafe
verurteilt worden. Das LG Gießen verwarf ihre Berufung gegen dieses Urteil. Die hiergegen
eingelegte Revision führte zur Aufhebung und Zurückverweisung unter Hinweis auf die
inzwischen geänderte Gesetzeslage. Das LG hat daraufhin das angefochtene Urteil geändert
und die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 100 EUR verurteilt. Das Urteil
enthält umfangreiche Feststellungen zum Internetauftritt der Angeklagten.
Das OLG hat die hiergegen eingelegte Revision der Angeklagten verworfen. Die Angeklagte habe
auf ihrer Website über eine eigene Schaltfläche offeriert, in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und die hierfür verwendeten Methoden sowie den konkreten Ablauf
erläutert. Dies erfülle objektiv die Voraussetzungen des Anbietens von Diensten zur Vornahme
von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise anzunehmende Straffreiheit lägen hier nicht vor.
QUELLE | OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.12.2020, 1 Ss 96/20; PM Nr. 4/21 vom 19.1.2021
▪ OLG Braunschweig: www.iww.de/s382
▪ OLG Bremen: www.iww.de/s383
▪ OLG Celle: www.iww.de/s384
▪ OLG Dresden: www.iww.de/s385
▪ OLG Düsseldorf: www.iww.de/s386
▪ OLG Frankfurt: www.iww.de/s387
▪ OLG Hamburg: www.iww.de/s388
▪ OLG Hamm: www.iww.de/s389
▪ OLG Koblenz: www.iww.de/s390
▪ OLG Köln: www.iww.de/s391
▪ OLG Naumburg: www.iww.de/s392
▪ OLG Oldenburg: www.iww.de/s393
▪ OLG Rostock: www.iww.de/s394
▪ OLG Saarbrücken: www.iww.de/s395
▪ OLG Schleswig-Holstein: www.iww.de/s396

▪ OLG Thüringen: www.iww.de/s397
▪ Süddeutsche Leitlinien: www.iww.de/s398

Kategorie(n)

Familienrecht

 

Schlagwörter

aktualisiert Unterhaltsleitlinien