Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Dabei müssen aber bestimmte Schriftformerfordernisse eingehalten werden. So kann die Elternzeit nicht per Telefax verlangt werden.
Verstoß gegen Handyverbot ist kein zwingender Grund für eine Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteilige Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt.
Unterhaltsgläubiger kann vollstreckbaren Titel verlangen
Jeder Unterhaltsgläubiger hat ein Titulierungsinteresse. Dies besteht auch, wenn der Unterhalt regelmäßig und pünktlich bezahlt wird. Der Unterhaltsschuldner gibt daher auch Veranlassung dazu, ein Gerichtsverfahren zum Kindesunterhalt einzuleiten, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, eine Jugendamtsurkunde zu errichten.
Im Gutachten hinterlegte „Prüfpositionen“ sind zu erstatten
Sieht das Schadengutachten „Lenkung prüfen“ vor und berechnet die Werkstatt dafür einen angemessenen Betrag, muss der eintrittspflichtige Versicherer diesen Betrag erstatten.
Schon vor Ablauf des Trennungsjahres kann eine Erwerbspflicht bestehen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann von einem nicht erwerbstätigen Ehegatten schon während des ersten Trennungsjahres verlangt werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Defekter Tachometer kann Fahrverbot verhindern
Ein defekter Tachometer kann den Handlungsunwert eines Geschwindigkeitsverstoßes herabsetzen. Als Folge entfällt der Vorwurf eines groben Pflichtenverstoßes. Dann darf kein Fahrverbot verhängt werden.
Fitness-Studio: Kein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Umzug
Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist ein monatelanger Auszug des Mieters nicht zumutbar
Ein Mieter muss umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht dulden, wenn eine Bauzeit von zwölf Monaten geplant ist und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann.
Kosten für die Pflege öffentlich genutzter Garten- oder Parkflächen sind keine Betriebskosten
Können nach dem Mietvertrag die Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden, zählen dazu auch die Kosten der Pflege der Außenanlagen. Befindet sich die Wohnung in einer Wohnanlage mit Park, erfordert die gärtnerische Pflege der Außenanlagen oftmals einen hohen Aufwand. Können die Parkanlagen dabei auch durch beliebige Dritte genutzt werden, dürfen die Pflegekosten aber nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Zugang zu Internet und Telefon für den Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.