Eine transmortale Vollmacht gilt vor und nach dem Tod des Erblassers. Sinnvoll ist, dass der Bevollmächtigte mit der Bevollmächtigung durch den Erblasser einverstanden ist. Was aber gilt, wenn das nicht der Fall ist oder der Bevollmächtigte nach dem Tod des Erblassers nicht mehr bevollmächtigt sein möchte?
Vorsorge: Rechtzeitig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Alter und Gebrechlichkeit, aber auch ein Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass man plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Wer regelt dann den Alltag, wer die Bankangelegenheiten? Wer entscheidet, ob und wie man im Krankheitsfall behandelt wird? Die Notarkammern raten dazu, für solche Fälle mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vorzusorgen.