Wird auf dem Parkplatz eines Supermarkts ein Pkw durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, macht sich der Schädiger nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er sich von der Unfallstelle entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Dortmund klargestellt.
Private Waschstraße ist öffentlicher Verkehrsbereich
Zum öffentlichen Verkehrsbereich i. S. des Strafgesetzes (Unfallflucht) zählt auch der durch den Verkehrsteilnehmer selbstständig befahrene Bereich innerhalb einer Waschstraße.