Der schadenrechtliche Anspruch auf den Mietwagen setzt voraus, dass der Geschädigte in der Lage ist, den Mietwagen zu nutzen. Aber zweifellos gibt es davon Ausnahmen. Dazu erreichte uns folgende Frage:
Bei einem Unfall im Parkhaus kann auch der Vorfahrtsberechtigte mithaften
Ein Nutzer muss beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrtsberechtigte mit 50 Prozent haftet.
Im Gutachten hinterlegte „Prüfpositionen“ sind zu erstatten
Sieht das Schadengutachten „Lenkung prüfen“ vor und berechnet die Werkstatt dafür einen angemessenen Betrag, muss der eintrittspflichtige Versicherer diesen Betrag erstatten.