Ein Elternteil darf das Umgangsrecht des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht unter fadenscheinigen Behauptungen verhindern. Er muss vielmehr auf das Kind einwirken, um den Umgang zu ermöglichen.
Kein Ordnungsgeld gegen umgangsunwilligen Kindesvater
Verweigert der Kindesvater einen Umgang mit seinem Kind, kann er auch durch Ordnungsmittel, z. B. Zwangsgeld nicht dazu gezwungen werden.