Kommt es zu einem Gerangel zwischen zwei Hunden, in dessen Verlauf einer der Hundehalter gebissen wird, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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Kommt es zu einem Gerangel zwischen zwei Hunden, in dessen Verlauf einer der Hundehalter gebissen wird, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen.