Ist ein Fahrzeug mehr als fünf Jahre alt, stuft das Amtsgericht (AG) Aue-Bad Schlema die Nutzungsausfallentschädigung um eine und bei mehr als zehn Jahren um zwei Gruppen ab.
SCHADENERSATZ – Nutzungsausfallentschädigung trotz Gratis-Mobilitätswagen
Es steht dem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen, dass der Geschädigte von der Werkstatt kulanterweise ein kostenloses Mobilitätsfahrzeug bekommen und es während der Ausfalldauer genutzt hat. Das entschied nun das Landgericht (LG) BadenBaden.