Wird ein Gebrauchtwagen mit Felgen verkauft, die keine Zulassung haben, berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zugunsten des Verkäufers entschieden.
Meldungen mit diesem Schlagwort
Wird ein Gebrauchtwagen mit Felgen verkauft, die keine Zulassung haben, berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zugunsten des Verkäufers entschieden.