Haftung für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild

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In jüngster Zeit häufen sich stürmische Wetterlagen, bei denen auch Schäden an geparkten Autos entstehen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landgericht (LG) Köln. Ein Anwohner in Köln hatte von der Stadt Schadenersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gerissen worden war. Das LG wies seinen Anspruch ab.  

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