Wer Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt, muss bei einem Einbruch damit rechnen, dass die Hausratversicherung nicht den vollen gestohlenen Betrag erstattet.
Bargeld unter der Matratze ist bei Diebstahl nur begrenzt versichert
Null-Zins-Politik, Diskussionen um Strafzinsen und Stresstests für Banken: Da kommt so mancher Bürger auf die Idee, sein Erspartes lieber in bar unter der Matratze aufzubewahren. Aber: Bei einem Einbruch ist Bargeld nur in sehr begrenztem Maße über die Hausratversicherung abgedeckt – auch wenn es vermeintlich gut versteckt ist.