Eingliederung in Praxisorganisation: abhängig beschäftigt ohne eigenes Unternehmerrisiko

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Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht (LSG) Baden- Württemberg und hob ein anderslautendes Urteil des Sozialgerichts (SG) Mannheim auf.  

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