Ein Reiseveranstalter ist an die gesetzlichen Fristen zur Rückzahlung des Reisepreises gebunden. Das gilt auch in der aktuellen Pandemiesituation. So sieht es das Amtsgericht (AG) Bad Iburg.
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Ein Reiseveranstalter ist an die gesetzlichen Fristen zur Rückzahlung des Reisepreises gebunden. Das gilt auch in der aktuellen Pandemiesituation. So sieht es das Amtsgericht (AG) Bad Iburg.