Kosten für die Pflege öffentlich genutzter Garten- oder Parkflächen sind keine Betriebskosten

, gespeichert unter Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Können nach dem Mietvertrag die Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden, zählen dazu auch die Kosten der Pflege der Außenanlagen. Befindet sich die Wohnung in einer Wohnanlage mit Park, erfordert die gärtnerische Pflege der Außenanlagen oftmals einen hohen Aufwand. Können die Parkanlagen dabei auch durch beliebige Dritte genutzt werden, dürfen die Pflegekosten aber nicht auf die Mieter umgelegt werden.

weiterlesen