Wurde ein Gebrauchtwagen zuvor als Mietwagen genutzt, muss das Autohaus in seiner Werbung darauf hinweisen.
AUTOKAUF Kein Sachmangel, wenn Gebrauchtwagen länger als 12 Monate vor der Erstzulassung gestanden hat
Ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen ist nicht automatisch mangelhaft, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist.