Düsseldorfer Tabelle wird zum 1.1.2017 geändert

, gespeichert unter Familienrecht

Zum 1.1.2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Dann erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Diese Erhöhung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

weiterlesen