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Ausfallschaden

Meldungen mit diesem Schlagwort

 

Neufahrzeug schon vor Unfall bestellt – 148 Tage Nutzungsausfall

26.06.17, gespeichert unter Allgemein, Verkehrsrecht

Wenn der Geschädigte eines Haftpflichtschadens bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hat, dessen Lieferung in absehbarer Zeit in Aussicht gestellt ist, muss er nicht auf eigenes Risiko ein Interimsfahrzeug anschaffen.

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Ausfallschaden: Geschädigter darf auf Zuverlässigkeit der Werkstatt vertrauen

20.10.15, gespeichert unter Verkehrsrecht

Der Geschädigte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Werkstatt zügig arbeitet. Er muss sich nicht vor der Auftragserteilung erkundigen, ob die Werkstatt den Schaden in der vom Gutachter prognostizierten Zeit beheben kann.

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