Die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) ist bei einer öffentlichen
Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf
grundsätzliche Zustimmung gestoßen.

Mehrere Sachverständige forderten über den Entwurf der Bundesregierung (18/10483) hinaus
eine sogenannte Privilegierung von Kinderlärm auch bei Nutzung von Sportanlagen. Auf Kritik
stießen die höheren Grenzwerte im „Urbanen Gebiet“.
Die Novelle der SALVO sieht vor, die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die
Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel zu erhöhen. Damit gelten
für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt
bleiben die morgendlichen Ruhezeiten.
Der Verordnungsentwurf sieht zudem Richtwerte für die geplante neue Baugebietskategorie
„Urbanes Gebiet“ vor. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt
wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt
werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage
weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.
QUELLE: Deutscher Bundestag

Kategorie(n)

Allgemein, Bau- und Architektenrecht