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Das Arbeitsverhältnis eines Hausmeisters bei der Bundeswehr kann außerordentlich mit
Auslauffrist gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer Verbindungen in die rechtsextreme
Szene hat.Das folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin. Nach den Feststellungen des
Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig. Er hat sich an
mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt. Zudem hat er in den sozialen Medien
seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung
erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019
die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.
Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt. Da das Arbeitsverhältnis
jedoch bereits über 30 Jahre bestand, und aufgrund des Lebensalters des Mitarbeiters könne
die Kündigung jedoch nur mit sozialer Auslauffrist erfolgen.
QUELLE: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.7.2019, 60 Ca 455/19, Abruf-Nr. 210604 unter www.iww.de.

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Arbeitsrecht

 

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Kündigungsrecht