arbeitsrecht

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch
eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen
Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht.
Zur Begründung hat das LAG ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner
Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen
Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei
nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit
und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen
fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert
werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen
erfüllen.
QUELLE: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2019, 10 Sa 2076/18, Abruf-Nr. 208587 unter www.iww.de.

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