Das Amtsgericht München verurteilte einen neunzehnjährigen Münchener Vertragsfußballer
wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger
Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt
München und der Teilnahme an einem Vortrag des Instituts für Rechtsmedizin zu den Folgen
von Gewalt. Außerdem erhielt er acht Monate Führerscheinentzug.

Der junge Mann befuhr am 28.11.2015 mit dem Pkw seines Vaters die Autobahn. Im Bereich einer
Autobahnausfahrt überholte er die stockende Fahrzeugkolonne neben der eigentlichen Fahrspur.
Als er wieder auf die reguläre Fahrspur einscheren wollte, ließ dies der spätere Geschädigte
nicht zu. Daraufhin scherte er vor dem Fahrzeug, das vor dem Geschädigten fuhr, in die
Fahrzeugkolonne ein und brachte danach sein Fahrzeug in einer Schräglage abrupt zum
Stehen. Er blockierte so die Autobahnabfahrt. Nun stieg der junge Münchner zusammen mit
seinen beiden unbekannten Mitinsassen aus und rannte auf den Pkw des Geschädigten zu.
Dieser stieg mit seiner Begleiterin ebenfalls aus und es kam zu wechselseitigen Schubsereien
und im Anschluss daran zu gegenseitigen Faustschlägen. Auch die Begleiterin des Geschädigten
bekam einen schmerzhaften Schlag ins Gesicht. Als der Geschädigte zu flüchten versuchte
und auf dem Seitenstreifen ausrutschte, nützten der Verurteilte und seine Begleiter dies aus
und traten auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, sodass dieser Schürfwunden und
Schmerzen erlitt. Anschließend fuhr der Verurteilte mit seinen Begleitern davon.
Der Mann musste sich auch für eine Tat am 3.1.2016 verantworten. Damals fuhr er aufgrund
deutlich überhöhter Geschwindigkeit und ungenügenden Sicherheitsabstands auf einen Pkw
Audi auf. Durch den Auffahrunfall erlitt eine Insassin im Audi Schmerzen und ein Schleudertrauma.
Auch damals reagierte er äußerst aggressiv. Er beschimpfte den Fahrer des Pkw
wütend, dass dieser zunächst nicht aus dem Pkw ausgestiegen sei.
Ein Zeuge sagte Folgendes aus: Ich habe ein Auto kommen sehen, das sehr hochtourig fuhr. (…)
Der BMW schoss an mir vorbei. Nach meiner Einschätzung hatte der BMW etwa 100 km/h drauf.
Er fuhr vor und hatte erst im letzten Augenblick gebremst und hat dann den Audi gerammt.
Alle Beteiligten fuhren dann auf die rechte Spur. Der BMW Fahrer war schon ausgestiegen und
hat auf den Geschädigten eingeschrien. Ich habe nur gehört: Warum kannst Du Arsch denn net
auf die Seite fahren?
Zur Strafzumessung führt das Urteil unter anderem aus: Nur weil (der Geschädigte) dem
Angeklagten keine Lücke gelassen hat, kam es überhaupt zu dem Aggressionsausbruch. Ein
nichtiger Anlass, der täglich im Straßenverkehr vorkommt. Eine besondere Rolle spielt dabei,
dass der am Boden liegende Geschädigte massiv getreten wurde. Der Angeklagte tritt auf dem
Video (das von einer unbeteiligten Zeugin mit dem Handy gemacht wurde) deutlich erkennbar in
Fußballmanier auf den Wehrlosen ein. Diese massive Reaktion des Angeklagten auf eine
alltagstypische Verweigerungssituation zeigt, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
ist. Offenkundig hatte der Angeklagte seine Emotionen nicht unter Kontrolle. Damit
weist er bestimmte charakterliche Mängel auf, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte ohne
eine Auszeit vom Straßenverkehr eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit bedeutet. In der
Tat vom 3.1.2016 scheint noch einmal das hohe Aggressionspotential des Angeklagten auf, der
offenkundig nicht mit Stresssituationen im Straßenverkehr umgehen kann.
QUELLE: Amtsgericht München, Urteil vom 25.1.2017, 1022 Ds 461 Js 163565/16 jug, Abruf-Nr. 195604 unter www.iww.de.

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Allgemein, Strafrecht

 

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