Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen
Maut zahlen. Der Bundesrat billigte die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung
auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht
gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden
EUR generieren.

Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h sind von der
Maut befreit. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrats aus seiner Stellungnahme
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im sogenannten ersten Durchgang zurück (BRDrs.
281/16(B)).
Vom Bundestagsbeschluss nicht betroffen sind kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie
Fernbusse. Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu
prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
QUELLE: Plenarsitzung des Bundesrats am 10.2.2017

Kategorie(n)

Allgemein, Verkehrsrecht

 

Schlagwörter

LKw-Maut